Endlich hat sich Verbraucherschutzministerin Aigner mal zum Thema Onlineabzocke geäußert. Was auf den ersten Blick vielversprechend aussieht, entpuppt sich beim genaueren Hinsehen nicht nur als Rohrkrepierer sondern als Zugeständnis gegenüber den Abzockern und Umkehr der Beweislast für die betroffenen Bürger.
Ich zitiere mal aus dem Tagesspiegel:
„Sollte bis zum Herbst nicht erkennbar sein, dass sich die Button-Lösung auf EU-Ebene durchsetzen wird, werden wir uns um eine nationale Regelung bemühen“
Öhm... was soll das denn?! Die Online-Abzocke ist ein rein deutschen Phänomen. Was hat das mit der EU zu tun? Wendet gefälligst die Gesetze an, welche es bereits gibt und gebt den Staatsanwälten und Richtern einen Arschtritt, welche zu dämlich sind sie anzuwenden und stattdessen Persilscheine für die Abzocker und deren Rechtsanwälte auszustellen!
Bereits seit Juli vergangenen Jahres setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Button-Lösung ein, damit die Verbraucher über die drohenden Kosten der Internetseiten informiert werden. Die Verhandlungen in Brüssel treten jedoch auf der Stelle.
Ach... und da haben wir den Grund, wieso die Abzocker frech weitermachen können. Man wartet auf die EU. Wie geil ist das denn?
So, nun dröseln wir mal die Pushbuttonlösung auf, welche sie angeblich als Favorit darstellt:
Auf der Webseite des Abzockers muß also irgendwann zum "Vertragsabschluß" ein Button gedrückt werden, wo steht: "Achtung! Kostet was!!" Muhaaaaa. Was also beim Dialer so toll geholfen hat, ist nun auch die Lösung für Onlineabzocke?! Pruuuust. Lieber Ministerin und auch die anderen Pseudospezialisten: Der Dialer ist nicht wegen des Buttons ausgestorben sondern weil das Internet heute nicht mehr durch Telefonmodems läuft, sondern durch DSL und andere Medien, welche eine Abrechnung anhand der Telefonnummer nicht mehr zulassen. Wobei es da auch bereits wieder etwas neues gibt, aber das ist ein anderes Thema.
Wieso ist die Button-Lösung Blödsinn? Ganz einfach, zum einen, durch kreatives Programmieren einer Webseite kann dieses locker übergangen werden. Es werden jetzt schon alle möglichen Tricks angewandt, um den Verbraucher die Kostenpflicht zu verschweigen. Und so kommen wir zum übleren Thema, nämlich der Beweislastumkehr.
Bisher haben Opfer von Kostenfallen ausschliesslich freiwillig gezahlt, wenn sie gezahlt haben. Weil eine versteckte Kostenpflicht begründet schon nach dem geltenden Zivilrecht keinen gültigen Vertrag. Dieses wurde in einigen Prozessen gegen die Abzocker klar bewiesen. Auch haben Zivilrichter klar auf einen Betrug hingewiesen, welcher aber von den Kollegen aus dem Strafrecht regelmäßig abgeschmettert wurde. Und so haben wir bis heute die schizophrene Situation, daß auch wenn die Verträge rechtlich unhaltbar sind, die Strafverfolger nicht von strafrechtlich relevanten Betrug ausgehen.
Für betroffene Bürger bedeutet es, die Nicht-Forderungen zu ignorieren und den Mahndrohzirkus emotionslos über sich ergehen zu lassen. Weil: Der Fordernde, in diesem Fall der Abzocker, hat vor Gericht zweifelsfrei zu beweisen, daß der Kunde die Dienstleistung mit dem Wissen um eine Kostenpflicht abgeschlossen hat. Dieses ist natürlich im Nachhinein absolut nicht mehr zu beweisen. Niemand kann beweisen, was zum Zeitpunkt des angeblichen Vertragsabschlusses auf dem Bildschirm stand. Seit Jahren sagt zum Beispiel schon computerbetrug.de : Webseiten sind nicht in Granit gemeißelt sondern auf eine Zaubertafel, welche jederzeit anders aussieht.
So, und wenn nun der ach so tolle Button kommt, wie sieht es dann mit dem Beweis aus? Der Abzocker sagt natürlich, daß der Button gedrückt wurde. Und der vermeintliche Kunde steht dumm da, weil er nicht das Gegenteil mehr beweisen kann.
Es gibt genug Möglichkeiten, einen Vertrag im Internet rechtsgültig und transparent zu gestalten. Viele Online-Versandhäuser machen es vor. Es muß nichts neues erfunden werden.
Liebe Frau Ministerin Aigner, bevor Sie demnächst die EU vorschieben um dann einen derart dummen Vorschlag zu machen wie die Sache mit dem Button, arbeiten Sie sich bitte in die Materie ein. Bisher haben Sie exakt das Gegenteil von dem erreicht, was der Bürger braucht. Aber Sie haben ja die Verbraucherzentralen im Hintergrund, welche in das gleiche Horn blasen.
Gegen das Grundübel, nämlich dem sogenannten "Inkassostalking" gedenkt auch niemand vorzugehen. Im Gegenteil, durch Änderung des Rechtsberatungsgesetzes dürfen Inkassobüros sogar Rechtsberatung leisten, während meine Wenigkeit es zum Beispiel nicht darf. Man muß dazu Anwalt sein oder in einer Verbraucherzentrale arbeiten.
Warum interessiert sich die EU nicht um das Thema? Erster Grund ist der, daß es diese Form der Abzocke nur in Deutschland gibt. Und zweitens sind die Inkassoregelungen in anderen Ländern strenger. In Deutschland muß man keine Eignung für die Eröffnung eines Inkassobüros vorweisen. Auch brauchen Inkassobüros und deren Anwälte nicht nachprüfen, ob die Forderungen rechtens sind. Das ist in Deutschland einmalig!
Ich frage mich so langsam, sind Sie und Ihre Berater so dumm oder ist es ein Entgegenkommen an die Abzocker?
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